Vorrede zur Sicherheitsbelehrung
Die Sicherheitsbelehrung hat juristisch-formalen Charakter.
Sie muss jährlich einmal erfolgen.
Die Teilnahme ist zu bestätigen.
Darüber hinaus:
Jeder Student bzw. Mitarbeiter ist verpflichtet, sich bezüglich der Eigenschaften neuer Stoffe kundig zu machen.
Er muss dem Fall angemessene, persönliche Schutzvorrichtungen tragen.
Er hat die Laborschutzvorrichtungen zu kennen und einzuhalten.
Dazu gehören die Betriebsanweisungen des gesamten Betriebs sowie die speziellen
des Labors.
Bei neuen Techniken ist Rücksprache mit Kundigen erforderlich.
Sicherheitsfragen bezüglich Stoff und Techniken sind auf einem Blatt zusammenzufassen.
Diese sollen auch die Schutzmaßnahmen und die Anweisungen zur Ersten Hilfe enthalten.
Weitere Texte zum Thema „Sicherheit im Chemiesaal“