8.7 Die siebte Unterrichtsstunde


8.7.1 Thema der siebten Stunde

Umgang und Entsorgung von Batterien


8.7.2 Analyse des Unterrichtsgegenstandes

Auf handelsüblichen Batterien sind einige schriftliche Sicherheitshinweise zu finden: nicht öffnen, nicht aufladen, nicht ins Feuer werfen. Man darf Batterien nicht öffnen, da sonst ätzende Laugen, Säuren und giftige Schwermetalle austreten können, die für Mensch und Umwelt eine Gefahr darstellen. Besonders gefährlich sind Batterien mit Schwefelsäure, Kalilauge, Quecksilber, Cadmium und Blei. Primärbatterien können im Ladegerät platzen oder auslaufen. Batterien explodieren im Feuer.
Es gibt einige "Tricks" für einen energiesparenden Umgang mit Batterien. Ältere Akkumulatoren mit Nickel und Cadmium sollten regelmäßig komplett entladen werden, da sich sonst der sogenannte Memory-Effekt einstellen kann, bei dem der Akkumulator nicht mehr seine ursprüngliche Kapazität besitzt. Bei der Anschaffung neuer Akkumulatoren sollte daher auf Nickel-Cadmium-Akkumulatoren verzichtet und auf Lithium-Akkumulatoren zurückgegriffen werden, bei denen der Memory-Effekt nicht auftritt.
Wenn zum Betrieb eines Gerätes mehrere Batterien nötig sind, sollten diese möglichst von der gleichen Marke, dem gleichen Typ und der gleichen Vergangenheit sein. Sonst könnte die schwächste Batterie tiefentladen oder sogar umgepolt werden, wodurch die Auslaufgefahr stark zunimmt.
Neue Batterien sollten zunächst in Geräten mit hohem Stromverbrauch eingesetzt werden. Wenn sie dort nicht mehr genügend Leistung bringen, können sie in Geräten mit geringerem Stromverbrauch ausgetragen werden. Endgültig verbrauchte Batterien sollten sehr rasch aus dem Gerät entfernt und entsorgt werden.
Verbrauchte Batterien dürfen aber nicht mit dem normalen Haushaltsmüll entsorgt werden. Man kann sie an den Vertreiber oder an von dem Entsorgungsträger dafür eingerichtete Rücknahmestellen zurückgeben. In jedem Geschäft, in dem Batterien erhältlich sind, steht ein Entsorgungskarton für verbrauchte Batterien. Seit 1998 besteht eine gesetzliche Rückgabe- und Rücknahmepflicht für Altbatterien. Dieser Entsorgungskarton wird von dem "Gemeinsamen Rückgabesystem Batterien" aus dem Supermarkt abgeholt. Die Altbatterien werden daraufhin in ein Sortierzentrum gebracht. Automatisch erfolgt hier eine Sortierung der Batteriesysteme. Aus heutigen Batterien können alle Metalle recycelt werden. Ältere Batterien, die nicht verwertet werden können, werden auf Sonderabfalldeponien beseitigt.


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Letzte Überarbeitung: 11. Januar 2005, Dagmar Wiechoczek