3. Aufgaben und Ziele des Sachunterrichts
Seit dem 1.08.2003 gelten in Nordrhein-Westfalen die neuen Richtlinien und Lehrpläne zur
Erprobung in Grundschulen. Sie legen die "Aufgabe, Ziele und Inhalte der Bildungs- und
Erziehungsarbeit fest" [Lehrplan für Grundschulen in NRW 2003, S.13] und sollen durch
verbindliche Vorgaben für das Lehren und Lernen den Lehrern helfen, grundlegende Kompetenzen
sowie Wissen zu vermitteln.
Dabei kommt dem Sachunterricht die Aufgabe zu, den Schülern bei der Erschließung ihrer
Lebenswirklichkeit zu helfen, das dazugehörige Verständnis zu fördern und sie zu einer
aktiven Mitgestaltung derer zu ermutigen.
Sachunterricht soll Interesse an unterschiedlichen Bereichen des Lebens wecken und damit
die Grundlage für ein weiterführendes Lernen schaffen.
Dabei fördert er Schüler in den Bereichen
(Quelle: Lehrplan für Grundschulen NRW, S. 55)
Einen wesentlichen Betrag zur Erschließung der Lebenswelt liefern fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen sowie Haltungen, die im Sachunterricht vermittelt und gefördert werden.
Am Beispiel dieser Unterrichtseinheit soll aufgezeigt werden, wie sich ein experimentell orientierter naturwissenschaftlicher Unterricht mit dem im Sachunterricht zu vermittelnden Wissen sowie den fachspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten verwirklichen lässt.