3. Aufgaben und Ziele des Sachunterrichts

Seit dem 1.08.2003 gelten in Nordrhein-Westfalen die neuen Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung in Grundschulen. Sie legen die "Aufgabe, Ziele und Inhalte der Bildungs- und Erziehungsarbeit fest" [Lehrplan für Grundschulen in NRW 2003, S.13] und sollen durch verbindliche Vorgaben für das Lehren und Lernen den Lehrern helfen, grundlegende Kompetenzen sowie Wissen zu vermitteln.
Dabei kommt dem Sachunterricht die Aufgabe zu, den Schülern bei der Erschließung ihrer Lebenswirklichkeit zu helfen, das dazugehörige Verständnis zu fördern und sie zu einer aktiven Mitgestaltung derer zu ermutigen.
Sachunterricht soll Interesse an unterschiedlichen Bereichen des Lebens wecken und damit die Grundlage für ein weiterführendes Lernen schaffen.

Dabei fördert er Schüler in den Bereichen

(Quelle: Lehrplan für Grundschulen NRW, S. 55)

Einen wesentlichen Betrag zur Erschließung der Lebenswelt liefern fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen sowie Haltungen, die im Sachunterricht vermittelt und gefördert werden.

Am Beispiel dieser Unterrichtseinheit soll aufgezeigt werden, wie sich ein experimentell orientierter naturwissenschaftlicher Unterricht mit dem im Sachunterricht zu vermittelnden Wissen sowie den fachspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten verwirklichen lässt.


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Letzte Überarbeitung: 09. März 2004, Eva Nölting