2.2 Einordnung des Themas in den neuen Lehrplan Nordrhein-Westfalens aus dem Jahr 2003

Untersucht man den neuen Lehrplan aus dem Jahr 2003 hinsichtlich des von uns gewählten Unterrichtsthemas "Kristalle", so stellt man fest, dass dieses weder zu den verbindlichen Unterrichtsgegenständen der Klassen 1 und 2 noch zu denen der Klassen 3 und 4 gehört.

Obwohl es, wie im Kapitel 2.1 erwähnt, sehr gute Gründe für die Behandlung dieses Themas gibt, ist es im Lehrplan nirgendwo zu finden.

Wohl aber gibt es verbindliche Unterrichtsgegenstände, wie das Herstellen und Trennen von Lösungen oder das Beobachten und Herbeiführen von Stoffumwandlungen, die sich mit dem Thema "Kristalle" wunderbar zeigen und verdeutlichen lassen. Angesetzt sind diese Unterrichtsgegenstände jedoch erst für die Klassen 3 und 4 [7].

Bei der Durchführung unserer Unterrichtseinheit in einem zweiten Schuljahr konnten wir jedoch feststellen, dass auch Kinder dieser Altersgruppe bereits in der Lage sind, gesättigte Lösungen herzustellen und den Vorgang der Salzgewinnung durch Verdunsten zu beschreiben. In einem zweiten Schuljahr liegt der Schwerpunkt nicht im Verstehen dieser Vorgänge an sich, sondern darin, dass die Kinder wissen, dass diese Vorgänge für das Züchten von Kristallen und die Gewinnung von Salz aus Meerwasser unerlässlich sind. Zusätzlich wird in dieser Unterrichtseinheit das Vergleichen, Ordnen und Untersuchen von Alltagsgegenständen (Kristalle, Steine, Hölzer) aufgegriffen, das als verbindlicher Unterrichtsgegenstand für die Klassen 1 und 2 genannt wird [7].

Darüber hinaus werden den Kindern bei dieser Unterrichtseinheit Kenntnisse über elementare Erscheinungen der unbelebten Natur vermittelt und ihr Interesse an Naturphänomenen wird entwickelt und gefördert. Sie lernen, Experimente und Arbeitswege gemeinsam mit anderen zu planen, zu strukturieren, durchzuführen und auszuwerten sowie Ergebnisse und Sachverhalte zu dokumentieren und zu präsentieren. Außerdem lernen sie Naturerscheinungen und Sachverhalte bewusst wahrzunehmen, zu beobachten, zu vergleichen, zu zeichnen und zu untersuchen. All dieses sind Fertigkeiten und Kenntnisse, über die die Kinder laut Lehrplan am Ende ihrer Grundschulzeit verfügen sollen [7].


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