Zur Toxizität von Phenolphthalein
Phenolphthalein gilt als einer der Klassiker für Schulchemikalien. Kinder waren stolz und fühlten sich schon als wahre Chemiker, wenn sie das Wort endlich richtig schreiben konnten (mit „pe-ha-te-ha“…).
Seit dem 1. Juni 2009 gilt Phenolphthalein als krebserzeugend (Kategorie 2). Dies besagt die 31. Anpassung der EU-Kennzeichnungsrichtlinie. Daraus folgt für Schulen:
Phenolphthalein in Konzentrationen von 1 % und mehr darf nicht mehr verwendet
werden, weder in Schüler- noch in Lehrerversuchen.
Phenolphthaleinlösungen mit Konzentrationen unter 1 % können weiterhin verwendet werden.
Also achten Sie darauf, dass die Konzentrationsgrenzen eingehalten werden.
Wie man allerdings überhaupt noch Phenolphthalein-Lösungen herstellen kann, bleibt ungeklärt. Denn man muss schließlich von reinem Phenolphthalein ausgehen, und das ist pulverförmig. Das heißt, man muss es abwiegen. Vielleicht sollte man das unter „Vollschutz“, wie ihn die Feuerwehrmänner bei Chemieunfällen tragen, machen.
Bedacht werden muss zudem, dass auch das (dazu noch brennbare!) Lösemittel Ethanol unter dem begründeten Verdacht steht, Leberkrebs zu erregen und Brustkrebs zu fördern. Leider geht die EU-Richtlinienkommission darauf nicht ein…
Irgendwie hat man den Eindruck, dass manche Bürokraten meinen, dass Schüler und Lehrer die Schulchemikalien essen und trinken und dass man sie davor bewahren muss. Wenn die Brüsseler genauso rigoros das Rauchverbot, Verbote von bestimmten Lebensmittelzusätzen durchsetzen sowie etwas gegen den Alkoholmissbrauch unternehmen würden, wie sie gegen die Nutzung von bislang unbeanstandeten Schulchemikalien vorgehen, stände es um die Gesundheit unserer Gesellschaft besser…
Es gibt offensichtlich Bestrebungen, das Fach Chemie als Experimentierfach komplett abzuschaffen.
Kurzanleitung zur Herstellung einer Phenolphthaleinlösung
Herstellung nur durch die Lehrperson:
Haltbarkeit
Vorgehen beim Nachweis
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