Allgemeine Arbeitsregeln für Laborarbeiten
Sicherheitsvorkehrungen des Laborbereiches und der Schule kennen | |
Nie allein experimentieren, ohne Kontrollen zu vereinbaren. Nachmittags dem Hausmeister Bescheid geben | |
Chemikaliengefäße beschriften. Dies gilt auch für kurzfristige Aufbewahrung | |
Keine Lebensmittelgefäße zur Aufbewahrung von Chemikalien verwenden | |
Gefahrensymbole auf Chemikaliengefäßen anbringen | |
Flaschen nach Entnahme der Substanzen sofort wieder verschließen | |
Passende und dichte Stopfen und Verschlüsse für die Chemikalien-Gefäße verwenden | |
Reaktionsgefäße nach Gebrauch so rasch wie möglich entleeren und spülen | |
Beim Entsorgen Umweltschutzrichtlinien einhalten | |
Lösemittel nicht in den Ausguss geben | |
Keine leichtentzündlichen Stoffe oder ätzende Reste in den Mülleimer geben | |
Glasabfälle nicht in den Papierkorb geben | |
Bunsenbrenner in Wartestellung stets mit leuchtender Flamme | |
Druckgasflaschen immer mit Ketten fixieren. (Auch gerade dann, wenn sie nur kurzfristig gebraucht werden!) | |
Nach dem Aufenthalt im Labor Hände waschen | |
Beim Arbeiten Berührungen des Mundes, der Nase oder der Augen vermeiden |
Quelle: Prof. Blumes Bildungsserver für Chemie