2.1.6. Fundament

Das Fundament hat die Aufgabe, alle Lasten eines Bauwerks in den Baugrund zu übertragen, ohne dass es zu ungleichmäßigen Setzungen kommt. Damit werden Risse vor allem an den tragenden Gebäudeteilen vermieden. Bei kleineren Bauten mit einem geschlossenen Grundriß, zu denen auch Einfamilienhäuser zählen, werden die Fundamente so bemessen, dass unter allen tragenden Wänden etwa die gleiche Bodenpressung auftritt. Ein Fundament muss so tief im Erdreich liegen, dass es durch Gefrieren und Auftauen der darunterliegenden Bodenschicht nicht in Bewegung gerät. Das heißt das Gebäude muss frostfrei gegründet sein, was in unseren Breiten eine Gründungstiefe von mindestens 80 Zentimetern (bis zu 1,20 m) bedeutet. Maßgebend ist dabei die Geländeoberkante. Bevor das Fundament betoniert wird, müssen die Grundleitungen für die Entwässerung verlegt werden. In die Fundamentplatte wird der Fundamenterder eingelegt.
Alle metallisch leitenden Systeme in einem Haus können elektrische Spannungen verschleppen, und das führt zu gefährlichen Berührungsspannungen. Um dies zu vermeiden, wird in das Fundament der Außenwände ein Fundamenterder eingelegt, an dem alle metallisch leitenden Systeme angeschlossen werden. Dadurch wird ein Potenzialausgleich erzielt. Als Material wird Bandstahl verwendet, der einen geschlossenen Ring im Fundament bilden muss. Für jeden Neubau ist ein Fundamenterder Pflicht. Neben der Sanitär- und Elektroinstallation wird auch die Antennen-, Blitzschutz- und Fernmeldeanlage angeschlossen.

[Weiterblättern]


Diese Seite ist Teil eines großen Webseitenangebots mit weiteren Texten und Experimentiervorschriften auf Prof. Blumes Bildungsserver für Chemie.
Letzte Überarbeitung: 07. November 2000