2.1.6. Fundament
Das Fundament hat die Aufgabe, alle Lasten eines Bauwerks in den Baugrund zu übertragen, ohne
dass es zu ungleichmäßigen Setzungen kommt. Damit werden Risse vor allem an den tragenden
Gebäudeteilen vermieden. Bei kleineren Bauten mit einem geschlossenen Grundriß, zu denen auch
Einfamilienhäuser zählen, werden die Fundamente so bemessen, dass unter allen tragenden Wänden
etwa die gleiche Bodenpressung auftritt. Ein Fundament muss so tief im Erdreich liegen, dass es
durch Gefrieren und Auftauen der darunterliegenden Bodenschicht nicht in Bewegung gerät. Das heißt
das Gebäude muss frostfrei gegründet sein, was in unseren Breiten eine Gründungstiefe von
mindestens 80 Zentimetern (bis zu 1,20 m) bedeutet. Maßgebend ist dabei die Geländeoberkante.
Bevor das Fundament betoniert wird, müssen die Grundleitungen für die Entwässerung verlegt
werden. In die Fundamentplatte wird der Fundamenterder eingelegt.
Alle metallisch leitenden Systeme in einem Haus können elektrische Spannungen verschleppen,
und das führt zu gefährlichen Berührungsspannungen. Um dies zu vermeiden, wird in das Fundament
der Außenwände ein Fundamenterder eingelegt, an dem alle metallisch leitenden Systeme angeschlossen
werden. Dadurch wird ein Potenzialausgleich erzielt. Als Material wird Bandstahl verwendet, der
einen geschlossenen Ring im Fundament bilden muss. Für jeden Neubau ist ein Fundamenterder Pflicht.
Neben der Sanitär- und Elektroinstallation wird auch die Antennen-, Blitzschutz- und Fernmeldeanlage
angeschlossen.