6.5 Phase 5: Färben mit Indigo


6.5.1 Küpenfärben mit Indigo

Manche Farbstoffe wie z. B. der Indigo sind in ihrer ursprünglichen Form nicht zum Färben geeignet, da sie nicht wasserlöslich sind.
Man überführt sie deshalb zuvor in eine lösliche und fast farblose Form, den Leukofarbstoff (leukos (griech.) = weiß). Diese Reaktionsmischung nennt man Küpe. (Hier versteckt sich das Wort für Fass; vergleiche den Winzer = den Küfer.)
Das Färbeverfahren nennt man deshalb Küpenfärbung. Mit Indigo färbt man Baumwollstoffe wie zum Beispiel Jeans. Man kann damit aber auch Batiken oder Stempeldrucke fertigen.

Material
Erlenmeyerkolben (100 ml), Becherglas (400 ml), Heizplatte, Glasstab, Thermometer, Gummihandschuhe, Stoffstück, Indigo, Natriumhydroxid (C), Natriumdithionit (Xn).

Durchführung
In einen Erlenmeyerkolben ca. 0,5 g fein gepulvertes Indigo, ca. 1 g NaOH-Plätzchen, 1 g Natriumdithionit und etwa 20 ml destilliertes Wasser geben.
Alles im Becherglas im Wasserbad (200 ml) auf etwa 70 °C erwärmen (Thermometer) und einige Minuten bei dieser Temperatur halten.
(Das Wasserbad wird anschließend für den zweiten Schritt genutzt!)
Nach einigen Minuten entsteht eine klare Flüssigkeit, die durch das Leukosindigo gelb bis bräunlich gefärbt ist. Nur an der Oberfläche, wo sie mit Luft in Berührung kommt, färbt sich die Flüssigkeit blau.

Jetzt die Lösung in das Wasserbad gießen. Die entstandene Mischung (Küpe) dann bis zum Siedepunkt erhitzen, die Textilprobe hinzufügen und mit einem Glasstab in die Flüssigkeit tauchen.
Nach etwa 5 Minuten das Textilstück aus der Küpe herausnehmen, kurz ausspülen und über eine Leine zu trocknen hängen. Nicht zu lange und intensiv spülen, da man sonst den Leukofarbstoff wieder ausspült.


Indigoküpe und Ergebnisse der einmaligen Färbung
(Foto: Daggi)

Ergebnis
Das Stoffstück nimmt an der Luft rasch eine Blaufärbung an, die im Verlaufe des Trockenvorgangs zunehmend intensiver wird.
Man kann den Vorgang des Einfärbens mehrmals wiederholen und erhält so sehr intensive blaue Farbtöne.


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Letzte Überarbeitung: 11. April 2006, Dagmar Wiechoczek