2.2 Einordnung der Unterrichtseinheit zum Thema "Metalle" in den Lehrplan von NRW

Speziell im Sachunterricht ist die Vermittlung chemischer Grundkenntnisse in den Lehrplan [3] eingebunden. In der folgenden Tabelle werden die verbindlichen Aufgabenschwerpunkte und die Unterrichtsgegenstände in dem Bereich "Natur und Leben" für die Klassenstufen 3 und 4 aufgezeigt:

Das Thema "Metalle" lässt sich in verschiedenen Bereichen der Aufgabenschwerpunkte und Unterrichtsgegenstände in den Klassen 3 und 4 des Sachunterrichts einbinden.
So finden sich in der ersten Doppelstunde unserer Unterrichtsreihe die Gegenstände und Werkstoffe wieder, indem die Kinder unsere mitgebrachten Gegenstände nach unterschiedlichen Materialen (Metall, Holz, Kunststoff und Glas) sortieren. Bei Betrachtung der Eigenschaften der Gegenstände wird das Thema Magnetismus angeschnitten, da von den Kindern herausgefunden wird, welche Gegenstände magnetisch sowie elektrisch leitfähig sind. Durch die mit den Kindern aufgestellten Sicherheitsregeln, findet sich der Aufgabenschwerpunkt Körper und Gesundheit wieder, da die Regeln in erster Linie der Unfallverhütung dienen.
Insgesamt gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten, die geforderten Ziele der Richtlinien und Lehrpläne in dieser experimentellen Unterrichtseinheit umzusetzen. Deshalb sind die bisher beschriebenen Verankerungen des Themas dieser Arbeit mit den Zielvorstellungen des Lehrplans von NRW als Optionen zu sehen.
Obwohl die neuen Richtlinien in Bezug auf das Stichwort "Kenntnisse" verbindliche Anforderungen stellen, wie z. B. über elementare Erscheinungen in der unbelebten Natur, ist fachliches, inhaltliches Wissen nicht das oberste Ziel im Sachunterricht. Der Unterpunkt "Einstellung und Haltung" hält vielmehr fest, dass bei Schülern der Grundschule ein Interesse an Naturphänomenen aufzubauen bzw. zu erhalten sei.
Ebenso wichtig für die Schüler ist das Erwerben der tragfähigen Grundlagen im Sinne einer ausgebauten Wissensbasis und verlässlicher Kompetenzen. Dafür sind in den Richtlinien zusätzlich verbindliche Anforderungen angemerkt, die sich auf Fähigkeiten und Fertigkeiten beziehen, welche am Ende von Klasse vier beherrscht werden sollen.
Im Folgenden sind die Punkte aufgeführt, die grundlegend für die Bearbeitung von Themen aus der Chemie zutreffend sind:

Unter dem Punkt "Aufgaben des Faches Sachunterricht" stehen unter "Fähigkeiten und Fertigkeiten" in dem neuen Lehrplan zur Erprobung [2] für das Fach Sachunterricht u. a. folgende Punkte:

Genau diese Punkte sprechen wir mit unserem Thema "Metalle in der Chemie" an, da die Unterrichtsreihe mit Experimenten gestaltet wird.

Auch fachspezifische Lernformen greifen wir mit unserer Unterrichtsreihe auf. Im Lehrplan zur Erprobung steht in den Richtlinien geschrieben, dass die Kinder u. a. lernen sollen


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Letzte Überarbeitung: 17. August 2005, Dagmar Wiechoczek