4 Verankerung des Themas "Säuren und Laugen" im Lehrplan von NRW

4. 1 Aufgaben und Ziele des Sachunterrichts

In Nordrhein-Westfalen gelten seit dem 1.08.2003 die neuen Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung in Grundschulen, die die Richtlinien und Lehrpläne aus dem Jahre 1985 ablösen. Die Funktion der neuen Richtlinien und Lehrpläne liegt darin, Aufgaben, Ziele und Inhalte der Bildungs- und Erziehungsarbeit festzulegen. Verbindliche Vorgaben für das Lehren und Lernen, die in den Richtlinien und Lehrplänen enthalten sind, sollen den Schülern die Vermittlung von grundlegenden Kompetenzen sowie dem Erwerb von Wissen garantieren.
Dem Sachunterricht kommt dabei die Aufgabe zu, den Schülern eine Orientierung in Bezug auf das Verständnis ihrer Lebenswirklichkeit zu geben und ihnen dabei zu helfen, diese mitzugestalten sowie sich diese zu erschließen.
Durch die Förderung der Interessen von Schülern in den unten aufgeführten Bereichen des Sachunterrichts, werden die Grundlagen für weiterführendes Lernen geschaffen.

Verschiedene Bereiche des Sachunterrichts:

(Quelle: Lehrplan für Grundschulen NRW, S. 55)

Um unter anderem die Erschließung der Lebenswirklichkeit der Schüler zu erfüllen, werden ihnen im Sachunterricht Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen sowie Kenntnisse der entsprechenden Themen oder Sachverhalte vermittelt.


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Letzte Überarbeitung: 21. Oktober 2004, Dagmar Wiechoczek