2.2 Die Richtlinien und Chemie im Sachunterricht
In NRW wurden ganz aktuell am 1.8.2003 die neuen Richtlinien für die Fächer Deutsch, Sachunterricht, Mathematik,
Musik, Kunst, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre zur freiwilligen Erprobung freigegeben. Ab dem
1.8.2004 ist die Erprobung im Unterricht verpflichtend. Die endgültige, überarbeitete Fassung soll schließlich am
1.8.2006 im Unterricht umgesetzt werden.
Speziell im Sachunterricht ist die Vermittlung chemischer Grundkenntnisse in den Lehrplan eingebunden. So führt
der Unterpunkt "Natur und Leben" unter anderem folgendes auf:
Natur und Leben
Aufgabenschwerpunkte | Unterrichtsgegenstände
in den Klassen 1 und 2 |
Unterrichtsgegenstände
in den Klassen 3 und 4 |
Gegenstände und Werkstoffe
Stoffe und ihre Umwandlung |
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Wärme, Licht, Feuer
Wasser, Luft, Schall |
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Auch der Unterpunkt "Raum und Umwelt" bietet Möglichkeiten die Chemie in den Sachunterricht zu integrieren:
Raum und Umwelt
Aufgabenschwerpunkte | Unterrichtsgegenstände
in den Klassen 1 und 2 |
Unterrichtsgegenstände
in den Klassen 3 und 4 |
Umweltschutz zu Hause und in der Schule
Umweltschutz als gesellschaftliche Aufgabe |
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Obwohl die neuen Richtlinien in Bezug auf das Stichwort "Kenntnisse" verbindliche Anforderungen stellen (es ist unter
anderem eine Orientierung über die "elementaren Erscheinungen in der unbelebten Natur" zu geben ) ist fachliches,
inhaltliches Wissen nicht das oberste Ziel im Sachunterricht.
Der Unterpunkt "Einstellung und Haltung" hält vielmehr fest, dass bei Schülern der Grundschule ein "Interesse an
Naturphänomenen" aufzubauen, bzw. zu erhalten sei.
Ebenso wichtig für die Schüler und Schülerinnen ist die Aneignung von geeigneten Methoden und Arbeitsweisen zur
Problemlösung. Dafür sind in den Richtlinien zusätzlich verbindliche Anforderungen angemerkt, die sich auf Fähigkeiten
und Fertigkeiten beziehen, welche am Ende von Klasse vier beherrscht werden sollen.
Im Folgenden sind die Punkte aufgeführt, die grundlegend für die Bearbeitung von Problemstellungen speziell im
Zusammenhang mit Chemie sind.
- | Fragehaltungen aufbauen, Probleme identifizieren und Verfahren der Problemlösung anwenden. |
- | Experimente und Arbeitswege allein oder gemeinsam mit anderen planen, strukturieren, durchführen und auswerten. |
- | Ergebnisse und Sachverhalte in unterschiedlichen Darstellungsformen (z. B. Fließtexte, Listen, Tabellen, Stichwörter, Zeichnungen) dokumentieren und präsentieren (z. B. Handzettel, Wandzeitung, Versuchsprotokoll, kurzes Referat, Website). |
- | verschiedene Techniken des Sammelns von Informationen (z. B. Fragebogen, Interview, Internet-Recherche, Printmedien) anwenden und Informationsquellen (z. B. Texte, Tabellen, Diagramme, Zeichnungen) auswerten. |
- | Naturerscheinungen, Lebewesen, Objekte, Sachverhalte bewusst wahrnehmen, beobachten, beschreiben, vergleichen, unterscheiden, zeichnen und untersuchen. |
- | mit geeigneten Verfahren und Geräten Messungen vornehmen. |
Wie in Abschnitt 2.1 bereits erwähnt, ist der Sachunterricht nicht auf eine Fachrichtung spezifiziert. Er ist eine Kombination verschiedener Elemente, wodurch ein lebensnaher Unterricht ermöglicht wird. Eine Spezialisierung wäre unangebracht, da genau diese fachübergreifende Eigenschaft ermöglicht, Interesse zu wecken und individuell zu fördern.