Zur Toxizität von Phenol
Viele Lehrer schrecken davor zurück, Phenole im Unterricht einzusetzen, da sie
bezüglich der Toxizität dieser Substanzen unsicher sind.
Es sei daran erinnert, dass allein das Phenol, also Hydroxybenzol, toxisch ist.
Die meisten anderen Phenole, die wir in dieser Webseitengruppe vorstellen, sind wesentlich
weniger toxisch. Manche gehören sogar zu unseren essentiellen Lebensmitteln oder biochemischen
Substanzen. Im Zweifelsfall muss man in die Soester Liste schauen. Hilfreich ist auch der
Merck-Katalog.
Diese Seite befasst sich deshalb ausschließlich mit Phenol (Hydroxybenzol) als Gefahrstoff; genau genommen damit, wie es das Landesinstitut für Schule und Weiterbildung Phenol in der "Soester Liste" einordnet (Stand 2001). Man erkennt, dass die Substanz zwar giftig und ätzend ist, aber unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen durchaus im Unterricht genutzt werden kann - auch wenn nur in Demonstrationsexperimenten.
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T: Giftig |
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C: Ätzend |
Gefahrensymbole
Phenol ist als giftig (T) eingestuft. Darüber hinaus ist es stark ätzend
und wird somit auch mit C gekennzeichnet.
Arbeitet man mit einer Phenollösung (w < 5 %), so ist die Gefahr auf gesundheitsschädlich
(Xn) herabgestuft.
Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):
R 24 / 25: Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R 34 : Verursacht Verätzungen.
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
S 1 / 2: Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S 28: Bei Berührung mit der Haut sofort mit alkoholischer Sodalösung abwaschen.
S 45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich das Etikett vorzeigen).
Einstufung zu den krebserzeugenden Stoffen
Krebserzeugende Stoffe und Stoffe, die hinsichtlich ihres Risikos einer Fruchtschädigung
oder einer Erbgutschädigung bekannt sind, werden nach TRGS 905 eingestuft.
Danach gehört Phenol in die Kategorie K3. Nach der "MAK- und BAT-Werte-Liste" der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wird Phenol der Kategorie 3B zugeordnet:
3 | Stoffe, die wegen erwiesener oder möglicher krebserzeugender Wirkung Anlass zur Besorgnis geben, aber aufgrund unzureichender Information nicht endgültig beurteilt werden können. Die Einstufung ist vorläufig. |
3B | Aus In-vitro- oder aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Zur endgültigen Entscheidung sind weitere Untersuchungen erforderlich. Sofern der Stoff oder seine Metaboliten keine genotoxischen Wirkungen aufweisen, kann ein MAK-Wert festgelegt werden. |
MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration)
Zur Erinnerung: Der MAK-Wert betrifft die 8-stündige Exposition von Betroffenen.
Obgleich MAK-Werte nur in der Arbeitswelt verbindlich sind, lassen sich durch diese Angabe
im Schulbereich Überschlagsrechnungen vornehmen, so dass eine Unterschreitung dieses Grenzwertes
sichergestellt ist.
Der MAK-Wert für Phenol liegt bei 5 ppm bzw. 19 mg/m3.
Der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vorgeschlagene Wert liegt bei
2 ppm bzw. 7,8 mg/m3.
Die von der DFG vorgeschlagenen Grenzwerte werden vielfach im Laufe der Zeit auch von der EG übernommen.
Die hautresorptive Wirkung
Phenol zeigt eine hautresorptive Wirkung.
Unter Hautresorption versteht man, dass bestimmte Stoffe die äußere Haut leicht
zu durchdringen vermögen. Die Vergiftungsgefahr ist damit größer als allein bei Einatmung.
Beim Umgang mit diesen Stoffen sind geeignete Schutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe u. a. m.)
zu ergreifen.
Unterrichtseinsatz
Phenol ist nur im Lehrerexperiment zugelassen.
WGK - Wassergefährdungsklasse
Phenol gehört zur Wassergefährdungsklasse 2, ist also wassergefährdend.
Quelle: Sicherheits- und Umwelterziehung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, Liste zur Einstufung von Chemikalien gemäß der Gefahrstoffordnung, Landesinstitut für Schule und Weiterbildung, Stand Januar 2001.
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