Was Mineralwässer und Heilwässer unterscheidet
Mineralwässer und Heilwässer unterscheiden sich durch ihre unterschiedliche Zweckbestimmung und ihre gesetzliche Grundlage.
Mineralwässer unterliegen der "Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser".
Heilwässer werden nach dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) justiziert. Demnach müssen sie eine arzneimittelrechtliche Zulassung besitzen; insbesondere ist der Nachweis ihrer Wirksamkeit Voraussetzung für diese Zulassung.
Heilwässer dürfen enteisenent werden. Eine Entkeimung ist weder für Mineralwässer noch für Heilwässer zulässig. Werden im Mineralwasser gelöste Eisensalze mit Ozon oxidiert und anschließend abfiltriert, dann ist die Zweckbestimmung der Ozonung die Entfernung der Eisensalze - nicht die Entkeimung.
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