Versuch: Herstellung von Aceton durch Erhitzen von Calciumacetat

Demonstrationsversuch; 20 min.

Beim Experimentieren den Allgemeinen Warnhinweis unbedingt beachten.

Geräte
Reagenzgläser, dazu passenden durchbohrten Stopfen mit gewinkeltem Glasrohr, Becherglas (400 ml), Stativmaterial, Bunsenbrenner, Tropfpipetten.

Chemikalien
Calciumacetat (Xi), Natrium-nitrosopentacyanoferrat-Lösung (frisch bereitet, w = 1 %), Natronlauge (c = 2 mol/l), Salzsäure (c = 2 mol/l), Kalkwasser (gesättigt).

Durchführung
Ein Reagenzglas wird zu einem Drittel mit Calciumacetat gefüllt. Dann wird der Stopfen mit dem Gasableitrohr aufgesetzt. Das Reagenzglas wird waagerecht eingespannt. Das Glasrohr führt in ein weiteres Reagenzglas, das zuvor zur Hälfte mit Wasser gefüllt wurde. Dieses Reagenzglas steht in einem Becherglas, das mit Wasser oder Eiswasser gefüllt ist.
Nun wird das Calciumacetat erhitzt. Es bildet sich eine kondensierende Flüssigkeit. Das kann zunächst Wasser sein, ist dann aber Aceton.
Wenn das Calciumacetat beginnt, sich schwarz zu färben und das Pyrolysegas beginnt, Nebel zu bilden, wird das Erhitzen eingestellt. Vorher aber müssen wir unbedingt den Stopfen lösen, um das Rückschlagen der Auffang-Flüssigkeit ins heiße Reagenzglas zu verhindern!
Wir machen vorsichtig eine Geruchsprobe.

Wir versuchen, mit Hilfe der Legalschen Probe Aceton nachzuweisen: Eine 1 ml-Probe der Vorlage wird zu 5 ml Natrium-nitrosopentacyanoferrat-Lösung gegeben. Danach wird diese alkalisch eingestellt. Sie färbt sich dunkelrot. (Die Farbintensität ist eine Frage der Konzentration des Acetons.) Nach einigen Minuten hellt sich die Lösung wieder auf.

Abschließend widmen wir uns noch des grau-schwarzen Rückstands im Reagenzglas. Wir gießen etwas Salzsäure hinzu. Die Mischung sprudelt kräftig, ein Gas entsteht. Es ist geruchlos. Wir leiten das Gas in Kalkwasser.

Ergebnis
Die Geruchsprobe ist negativ; Aceton ist wirklich nicht zu riechen. Die Legalsche Acetonprobe ist positiv. Mit Salzsäure sprudelt CO2 auf.

Hintergründe zum Experiment


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Letzte Überarbeitung: 06. September 2005, Dagmar Wiechoczek