Allgemeiner Warnhinweis

Die meisten der in unserem Internetangebot vorgestellten Experimente und Anleitungen wurden von uns entwickelt, die anderen wurden wenigstens erprobt und nach bestem Wissen optimiert. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass es bei experimentell Ungeübten Unfälle geben kann. Wir übernehmen dafür keine Haftung.

Des Weiteren ist unbedingt Folgendes zu beachten:

Die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung zum Schutz von Beschäftigten gelten nach § 3 Abs. 5 ausdrücklich auch für Schüler, Studenten und sonstige Personen, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tätige, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen. Die Vorschriften des Sprengstoffrechtes gelten zwar nach der Ausnahmebestimmung des § 5 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz nicht für Hochschulen und Fachhochschulen sowie für allgemein- und berufsbildenden Schulen, allerdings nur unter der Prämisse, dass in der jeweiligen Einrichtung die Gesamtmenge von 100 g nicht überschritten wird. Die Herstellung von explosionsgefährlichen Stoffen oder Mischungen außerhalb dieser Einrichtungen durch eine Privatperson jedoch stellt nach § 40 Abs. 1 des Sprengstoffgesetzes eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Wer wissentlich Leib oder Leben eines anderen durch diese illegale Tätigkeit gefährdet, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Beachtet werden sollten auch die ständig eintrudelnden neuen Vorschriften zum Umgang mit Chemikalien in Schulen. So werden plötzlich schulische Alltagschemikalien wie Phenolphthalein zu krebserregenden Stoffen deklariert. Wir können diesen Änderungen nicht im Einzelnen Rechnung tragen und müssen Sie deshalb bitten, sich selbst laufend hinsichtlich der Vorschriften auf dem Laufenden zu halten.

Zur Sicherheit im Chemielabor haben wir eine besondere Webseitengruppe.


Diese Seite ist Teil eines großen Webseitenangebots mit weiteren Texten und Experimentiervorschriften auf Prof. Blumes Bildungsserver für Chemie.
Letzte Überarbeitung: 01. Dezember 2013, Dagmar Wiechoczek