Was Alkohol zu Brennspiritus macht

Reiner Alkohol (und auch der 96%ige) werden in der Forschung und in der Lehre gern genutzt. Sie sind jedoch eine teure Angelegenheit. Denn darauf ist die Branntweinsteuer zu entrichten. Früher mussten wir - wenn wir Alkohol von Merck bezogen - eine richtige Zollerklärung ausfüllen und beim Zollamt abgeben. (Das gleiche galt früher übrigens auch für reine Essigsäure.) Heute beträgt der Steueranteil 13 Euro pro Liter, die im Einkaufspreis bereits enthalten sind. Das ist etwa das Doppelte, was der Alkohol selbst kostet!

Nun könnt man meinen, dass Alkohol für Forschungs- und Lehrzwecke von der Steuer befreit ist. Aber die Versuchung, daraus richtigen Schnaps zu machen, ist doch zu hoch, und der Fiskus kennt seine Pappenheimer. Früher gab es kaum ein Labor, in dem nicht Wacholderauszüge hergestellt wurden, um daraus etwa Gin zu machen.


Vor dem Nutzen steht das Vergällen
Nun benötigt man Alkohol auch zu Zwecken, bei denen man weniger ans besteuerte Trinken und Genießen denkt. Er dient zum Heizen (Brennspiritus) oder auch als Lösemittel. Deswegen findet man ihn auch in vielen Reinigungsmitteln, wie zum Beispiel zum Fensterputzen. Es gibt aber auch andere Verwendungszwecke: Herstellung von kosmetischen Mitteln, Deos, wissenschaftliche Präparationen und Synthesen, fotographische Nutzung wie Herstellung von Lichtpausen.

Auf derartig genutzten Alkohol braucht man keine Branntweinsteuer zu entrichten. Um den Trinkgenuss auszuschließen, setzt man Vergällungschemikalien zu. Diese variieren je nach Verwendungszweck des Alkohols. Das allgemeinste Vergällungsmittel ist der Petrolether. Das ist ein Gemisch von niedrigsiedenden Kohlenwasserstoffen wie etwa Pentan, Hexan oder Heptan. Man spricht auch von Leichtbenzin. Die Konzentration beträgt 1 Liter/100 Liter Alkohol. Statt Petrolether kann man auch Cyclohexan oder Toluol einsetzen. Sogar Schellack oder Fichtenkolophonium sind zugelassen.

Ein anderes bekanntes Vergällungsmittel ist Methylethylketon. Branntwein, der zur Herstellung von Essig genutzt werden soll, enthält werkseitig von vornherein 6 kg Essigsäure/100 l reinem Ethanol.

Deos und andere kosmetische Artikel beruhen auf Alkohol, dem man Stoffe wie Phthalsäurediethylester, Thymol, Tertiärbutanol oder Isopropanol zugesetzt hat.

Im Einzelfall können auch andere Vergällungsmittel in Erwägung gezogen werden.


Schwarzbrennen lohnt meistens nicht
Kein Wunder bei den Preisen, dass viele ihren Schnapsvorrat schwarz brennen. Da sie dabei unprofessionell vorgehen, kommt es regelmäßig zu Methanolvergiftungen. Das liegt vor allem daran, dass man am "Vorlauf" spart. Das ist derjenige Destillat-Anteil, der besonders niedrig siedet und deshalb als erster in die Vorlage übergeht. Er enthält das meiste an Methanol und wird deshalb normalerweise verworfen. Spart man dann auch noch am "Nachlauf" mit den Fuselölen, so ist zwar ein fröhlicher Abend garantiert; am nächsten Tag steht aber ein wilder Kater ins Haus. Und wenn es ganz schief läuft, auch die Zollfahndung... Denn Schwarzbrennen ist Steuerhinterziehung.


Vor Brennspiritus wird gewarnt
Nicht nur gesundheitlich ist Brennspiritus bedenklich. Rechtzeitig zur jährlichen Grillsaison findet man die immer wiederkehrenden Berichte über Unglücke, die sich beim Entfachen von vermeintlich erloschener Grillglut mit einem guten Schuss aus Spirituspulle einstellen.

In England gibt es übrigens keinen Brennspiritus zu kaufen. Wer das nicht weiß, dem bleibt nur noch das Beheizen seines Campingkochers mit Methanol aus der Apotheke.


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Letzte Überarbeitung: 04. April 2007, Dagmar Wiechoczek