4.19 Treibgase

Treibgase haben die Funktion, ein Reinigungsmittel in Aerosolform zu versprühen. Treibgase sollen keine chemischen Reaktionen mit dem Reiniger oder dem Reinigungsgut eingehen. Deshalb haben Treibgase auch keine Reinigungswirkung.

Sprühdosen sind grundsätzlich nicht notwendig. Die Zerstäubung erfordert stets einen verhältnismäßig hohen Aufwand bei der Verpackung, auch dann, wenn umweltfreundliche Treibmittel enthalten sind. Die durch Sprühdosen oder Zerstäuber erzielbare Bequemlichkeit steht in keinem vertretbaren Verhältnis zur Umweltbelastung. Hand-Pumpzerstäuber sind nur dann sinnvoll, wenn die komplizierte Mechanik in nachfüllbaren Behältern mehrmals verwendet werden kann. Sprühdosen bieten lediglich den Vorteil einer sehr feinen und gleichmäßigen Verteilung des Reinigers auf der zu reinigenden Oberfläche. Dies ist allerdings objektiv unnötig, da der Reiniger ja ohnehin von Hand verteilt werden kann und ein gleichmäßiger Auftrag nicht notwendig ist.

Als Treibgase werden die folgenden Substanzen verwendet:

Seit 1974 ist bekannt, da FCKW's am Abbau der lebenswichtigen Ozonschicht sehr wesentlich beteiligt sind (-> Abb. 11):


Abbildung 11: Wirkung der FCKW's auf die Ozonschicht [9]

Deshalb wurde die Verwendung von so genannten FCKW in Sprühdosen ab 1979 in den USA, später auch in Schweden verboten. In der EG gibt es eine freiwillige Beschränkung des FCKW-Einsatzes der Industrie.

Kohlenwasserstoffe sind brennbar und können beim Sprühen in Zündquellen zu Explosionen führen.

Kohlendioxid ist ein unbedenkliches Treibgas und trägt in den geringen Mengen, die in Sprühdosen vorkommen, nicht nennenswert zum so genannten Treibhauseffekt bei.

Stickstoff ist ebenfalls ein ebenso unbedenkliches Treibgas wie Luft. Luft kann im Gegensatz zu Stickstoff nur bei nicht oxidationsempfindlichen Substanzen als Treibgas verwendet werden. Ein Nachteil dieser Treibgase sind die kleinen Gasmoleküle, die sehr dichte Verpackungen erfordern, da bereits kleine Löcher zum Druckverlust führen.


Literatur

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Letzte Überarbeitung: 05. Mai 2010, Dagmar Wiechoczek