4.3 Aufheller

Optische Aufheller absorbieren für den Menschen nicht sichtbares ultraviolettes Licht (290-400 nm), das im natürlichen Sonnenlicht zu etwa 3-5 % enthalten ist und emittieren (lat. emittere = aussenden, ausschicken) dafür sichtbares blaues Fluoreszenzlicht. Bestrahlt man ein weißes Stück Papier mit ultraviolettem Licht (sog. "Schwarzlicht"), so kann man das Papier nicht sehen. Wurde das Papier aber mit einem Aufheller beschichtet, so erscheint es deutlich in einem bläulichen Licht.

Wird ein weißes Wäschestück mit Sonnenlicht bestrahlt, so wird der größte Teil reflektiert. Das Wäschestück erscheint weiß. Ein "absolutes Weiß" gibt es nicht, weil ein kleiner Teil des Lichtes vom Wäschestück absorbiert (verschluckt) wird. Ein geringer Anteil des absorbierten Lichtes kann in Form von Licht mit anderer Wellenlänge wieder emittiert werden, falls die Wäsche Substanzen enthält, die diese Fähigkeit haben. Die Gesamtheit aller vom Wäschestück abgestrahlten Wellenlängen wird als Remission bezeichnet. Von der Zusammensetzung des remittierten Lichtes hängt der Farbeindruck ab, den ein Betrachter von dem Wäschestück hat. Beispielsweise ist die Remission von sichtbarem Licht bei einer absolut schwarzen Fläche 0 %. Von der Oberfläche geht kein sichtbares Licht aus, sie erscheint dem Betrachter schwarz.

Eine weiße Fläche remittiert hingegen etwa 80 % des gesamten eingestrahlten Spektrums, wobei alle Wellenlängen ziemlich gleichmäßig vorhanden sind.

Das menschliche Auge vermittelt aber keinen objektiven Farbeindruck. So ist der Weißeindruck, den ein Europäer von einer weißen Oberfläche wahrnimmt stärker ausgeprägt, wenn im remittierten Licht etwas mehr bläuliche Anteile enthalten sind. Eine physikalische Messvorrichtung würde eine für den europäischen Betrachter "absolut weiß" erscheinende Fläche eher als weißbläulich erkennen (-> 1.2 Beispiel 2: Waschen).

Auf diesem Irrtum des Auges beruht die Wirkung von optischen Aufhellern.

Wird ein weißes Wäschestück mit einem optischen Aufheller behandelt, so wird bei Sonneneinstrahlung verstärkt blaues Licht von der Oberfläche remittiert. Dieses Licht setzt sich aus dem reflektierten blauen Licht des Sonnenlichtes und dem Fluoreszenzlicht des optischen Aufhellers zusammen. Die Remission von unsichtbarem ultravioletten Licht nimmt dabei ab.

Die Aufheller verbinden sich mit der Textilfaser und vermindern durch additive Farbmischung den nach häufigem Waschen entstehenden gelbgrauen Farbeindruck ("Gilb") von weißer Wäsche. Jeder Fasertyp (Baumwolle, Polyamid, Polyester) benötigt einen anderen Aufheller. In Vollwaschmittel sind daher meist mehrere verschiedene Aufheller enthalten. Eine Übersicht gibt die folgende Tabelle (-> Tab. 11).

Aufheller sind selbst hellgelbe Farbstoffe. Bei zu hoher Dosierung werden sie auf der Faser sichtbar und beeinträchtigen den erwünschten Weißeindruck. Nachteilig ist auch, dass nur bei einem ausreichenden Anteil ultravioletter Strahlung im Licht, also z. B. bei Sonnenlicht die erwünschte Fluoreszenz eintritt. Unter Kunstlichtquellen, die keine UV-Strahlung emittieren (z. B. Glühlampen) oder auch hinter Fensterglas, das UV-Strahlung absorbiert, tritt keine Fluoreszenz auf.
Ein zusätzlicher negativer Aspekt bei der Beurteilung von Aufhellern ist die Krebsverdächtigkeit einiger dieser Substanzen.



Tabelle 11: Optische Aufheller [5,7]


4,4'-Bis-(triazinylamino)-stilben-2-2'-disulfonsäure (Kurzbezeichnung: DASC; für Baumwolle, Wolle, Polyamid).


1,3-Diphenylpyrazolin (Kurzbezeichnung: PYZ, für Polyamide, Wolle, Seide, Acetate)


Bis-(benzoxazol-2-yl) (Kurzbezeichnung: BO, für Polyester, Polypropylen)


Literatur

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Letzte Überarbeitung: 05. Mai 2010, Dagmar Wiechoczek