Vor den Experimenten zu lesen

Beim Experimentieren den Allgemeinen Warnhinweis unbedingt beachten.

Experimente:
Versuch: Spektroskopische Konzentrationsbestimmung von Ozon im Elektrolysegas
Versuch: Zerstörung von Gummi durch Ozon


Gefahrenhinweis für alle im Folgenden beschriebenen Experimente:
Der MAK-Wert von Ozon beträgt 0,1 ml/m3 oder 0,2 mg/m3 (= 0,1 ppm) Luft (8stündige Exposition vorausgesetzt). Die Ozonkonzentration im anodischen Elektrolysegas liegt bei 0,2 Volumenprozent. Man sollte mit der Gasmischung deshalb wie mit einem Xi-Stoff umgehen.

1. Die Ozonherstellung gelingt am besten mit einem Hofmannschen Wasserzersetzungsapparat. Denn es ist wichtig, dass das Ozon nach seiner Bildung nicht mehr mit Metallelektroden in Kontakt kommt, da es dann wieder zerfällt. Also nicht zum Beispiel ein U-Rohr mit Elektrodenmaterial im Gasraum verwenden!
2. Es hat sich herausgestellt, dass viele "Platinelektroden" gar nicht aus Platin bestehen, sondern aus billigen Legierungen. Diese können bei der Elektrolyse sogar schwarz werden, überziehen sich also mit Metalloxiden. Damit entfällt die Bildung von Ozon. Andere zeigen nicht die volle Leistung. Deshalb unbedingt vor den Experimenten untersuchen, ob genügend Ozon gebildet worden ist. Das gelingt am besten spektroskopisch. Die Extinktion bei 1 cm Schichtdicke sollte um 0,5 betragen (siehe Experimente, V 13).
Ansonsten kann man einen aufgeblasenen Luftballon in das Gas halten (vergleiche Versuch 5). Wenn die Farbe an der Kontaktstelle sofort gebleicht wird oder wenn der Ballon platzt, ist die Ozonkonzentration für die beschriebenen Versuche ausreichend.
3. Sollte nach Zugabe von Ozon die gewünschte Reaktion (z. B. Indigoentfärbung, Vertiefung der Farbe von Hexacyanoferrat sowie die Entfärbung von Bleisulfid) ausbleiben oder nur langsam erfolgen, muss die Ozonmenge natürlich erhöht werden.
4. Erfahrungsgemäß muss die Schwefelsäure zur Erhöhung der Ozonkonzentration ab und zu erneuert werden. Dies sollte mindestens nach jedem Versuchszyklus geschehen.


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Letzte Überarbeitung: 28. Januar 2012, Dagmar Wiechoczek