Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz: LMBG

Als die Menschen anfingen, ihr Zusammenleben bestimmten Regeln zu unterwerfen, um sich selbst aber auch die Gemeinschaft vor gesundheitlichen Schäden und Betrug zu schützen, verfassten sie die ersten lebensmittelrechtlichen Vorschriften für die Herstellung und den Verkehr mit Lebensmitteln. Was anfangs nur mündlich überliefert wurde, ist später niedergeschrieben und erweitert worden.

Heute ist das Lebensmittelrecht eine bändefüllende Rechtsvorschrift, die ständig erneuert und erweitert wird. Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, kurz LMBG, ist ein zentrales Dach- und Rahmengesetz.
Das Anwendungsgebiet des LMBG und seine Folgevorschriften erstrecken sich auf Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände.
Jeder einzelne dieser Begriffe ist in den ersten Paragraphen des Gesetzes genau definiert. Die Folgevorschriften oder Verordnungen regeln entweder einzelne Produkte oder allgemeingültige Dinge wie z. B. die Kennzeichnung (Kennzeichnungsverordnung, kurz KVO) oder die Zusatzstoffe (Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung, kurz ZZulV). So wird genau beschrieben, was auf einem Etikett zu stehen hat, und welcher Zusatzstoff in welcher Menge für welches Lebensmittel zugelassen ist.

Erste Priorität hat aber immer der Schutz der menschlichen Gesundheit. Stellt sich heraus, dass ein Produkt die Gesundheit gefährden kann, wird der Hersteller vom Gesetz besonders hart bestraft. Er kann für solche Straftat sogar ins Gefängnis kommen.


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Letzte Überarbeitung: 11. November 2003, Dagmar Wiechoczek